Die EU-Lampenverordnung – ein kurzer Überblick
Die sogenannte EU-Lampenverordnung ist Teil der EU-Ökodesign-Richtlinie (ErP) und bereits seit 1. September 2013 in Kraft. Ökodesign soll durch optimiertes Design die Umweltbelastungen von Produkten verringern. In der Ökodesign-Richtlinie sind Anforderungen an die Effizienz aller energieverbrauchsrelevanten Produkte festgelegt. Für Lampen und Leuchten gelten seither EU-weit einheitliche Energieverbrauchskennzeichnungen. Lampen und Leuchten dürfen nur noch mit dem EU-Energieeffizienzlabel verkauft werden.
Inhaltsverzeichnis
Was besagt die EU-Lampenverordnung?
In der Verordnung wird die Kennzeichnung von elektrischen Lampen und Leuchten sowie die Bereitstellung zusätzlicher Produktinformationen zu elektrischen Lampen festgelegt. Sie gilt auch für Lampen und Leuchten, die in andere Produkte eingebaut sind.
Im Einzelnen betroffen sind von der Verordnung:
- Glühlampen,
- Leuchtstofflampen,
- Hochdruckentladungslampen,
- LED-Lampen und LED-Module.
Wesentliche Inhalte der Verordnung sind:
- Gestaltung und Inhalt des Etiketts für Lampen und Leuchten,
- Inhalt des Datenblattes für Lampen,
- Inhalt der technischen Unterlagen für Lampen und Leuchten,
- Anforderungen in Bezug auf die Angabe der Energieeffizienzklasse in Werbeanzeigen und in technischem Werbematerial für elektrische Lampen und Leuchten,
- erforderliche Angaben in den Fällen, in denen der Endverbraucher Lampen und Leuchten nicht unbedingt begutachten kann (z. B. im Onlinehandel).
Daneben werden in der EU-Lampenverordnung die geltenden Pflichten für Händler und Lieferanten von Lampen und Leuchten festgelegt.
Für wen gilt die EU-Lampenverordnung?
Die Verordnung gilt sowohl für die Hersteller von Lampen und Leuchten, als auch für die Händler, also Elektromärkte, Baumärkte, Leuchtenhändler und Möbelhäuser. Ebenso gilt sie für Online-Händler.
In der Bewerbung von Leuchten ergeben sich für den Einzelhandel neue Pflichten: Sobald ein Preis oder der Energieverbrauch einer Leuchte genannt wird, müssen praktisch alle Informationen des EU-Energielabels auch in der Werbung kommuniziert werden. Das kann durch die Abbildung des EU-Energielabels, aber auch in Textform geschehen.
Alle Kataloge, die nicht die neuen Vorgaben erfüllen, dürfen seit dem 1. März 2014 nicht mehr an Konsumenten abgegeben werden.
Was bezweckt die EU-Lampenverordnung?
In erster Linie ist es eine Verordnung zum Verbraucherschutz – im Interesse der Konsumenten, die auf dem vorher ungeregelten Markt keinen Überblick hatten über Angebot und Qualität der Waren. Sie bringt jedoch – nach den ersten bürokratischen Wogen – auch eine Erleichterung für die Händler, denen nun verlässliche Angaben zur Verfügung stehen, die sie an ihre Kunden weitergeben können.
Zur Lektüre empfohlen
Einen sehr ausführlichen Beitrag zu den Inhalten der EU-Lampenverordnung findet man auf dem Blog von Wolfgang Messer. Er informiert genau und detailreich über die Inhalte.
Quellen:
eur-lex.europa.eu/LexUriServ.PDF
fastvoice.net/…/okodesign-eu-verscharft-regeln-fur-led-beleuchtung/
bureauveritas.de/…/cps-bulletin-12b-160-lampen-leuchten
li.tu-berlin.de/…/Ortmann_11_Mai_2009_.pdf